{"id":6307,"date":"2024-09-11T09:13:30","date_gmt":"2024-09-11T08:13:30","guid":{"rendered":"https:\/\/www.starcopter.com\/?page_id=6307"},"modified":"2025-07-29T09:32:28","modified_gmt":"2025-07-29T08:32:28","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.starcopter.com\/en\/agb\/","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"6307\" class=\"elementor elementor-6307\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-533517a e-flex e-con-boxed e-con e-parent\" data-id=\"533517a\" data-element_type=\"container\" data-core-v316-plus=\"true\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"e-con-inner\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-c5d9c98 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"c5d9c98\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Allgemeine\u202fGesch\u00e4ftsbedingungen<\/h2>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-6cc236a elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"6cc236a\" data-element_type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t<h4>\u00a0<\/h4><div><p><strong>Allgemeine Bestimmungen<\/strong><\/p><p><strong>1. Geltungsbereich<br \/><\/strong>Diese AGB gelten f\u00fcr alle Vertr\u00e4ge der Starcopter GmbH (nachfolgend <strong>Starcopter<\/strong> oder <strong>Anbieter<\/strong>) mit ihren <strong>gesch\u00e4ftlichen Kunden<\/strong> (Unternehmer im Sinne von \u00a7\u202f14 BGB). Sie finden Anwendung sowohl auf Kaufvertr\u00e4ge (Lieferung von Drohnen und Zubeh\u00f6r) als auch auf Mietvertr\u00e4ge (zeitweise \u00dcberlassung von Drohnen und Zubeh\u00f6r). <strong>Entgegenstehende oder abweichende Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong> des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Starcopter stimmt ihrer Geltung ausdr\u00fccklich schriftlich zu.<\/p><p><strong>2. Vertragsschluss<br \/><\/strong> Die Darstellung von Produkten oder Leistungen durch Starcopter \u2013 etwa auf Websites, in Katalogen oder Angeboten \u2013 stellt <strong>keine bindende Offerte<\/strong> dar, sondern eine Einladung an den Kunden zur Abgabe einer Bestellung. Ein Vertrag kommt erst durch <strong>Best\u00e4tigung der Bestellung<\/strong> durch Starcopter (etwa schriftlich per Auftragsbest\u00e4tigung) oder durch die tats\u00e4chliche <strong>Lieferung\/\u00dcberlassung<\/strong> der Ware zustande. Angebote von Starcopter sind freibleibend; Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten.<\/p><p><strong>3. Preise und Zahlungsbedingungen<br \/><\/strong>S\u00e4mtliche Preise von Starcopter verstehen sich <strong>netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<\/strong>, sofern nicht anders ausgewiesen. Zus\u00e4tzlich anfallende Kosten (z.B. f\u00fcr Verpackung, Transport oder Versandversicherung) werden gesondert berechnet. Rechnungen sind \u2013 sofern nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde \u2013 <strong>sofort mit Rechnungszugang ohne Abzug f\u00e4llig<\/strong>. Bei \u00dcberschreitung von Zahlungsfristen ger\u00e4t der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug. Starcopter ist berechtigt, ab Verzugseintritt Verzugszinsen in gesetzlicher H\u00f6he zu verlangen (bei Unternehmern derzeit <strong>9<\/strong><strong>\u202f%-Punkte \u00fcber dem Basiszinssatz<\/strong> gem\u00e4\u00df \u00a7\u202f288 Abs.2 BGB). Der Kunde ist zur <strong>Aufrechnung<\/strong> oder Zur\u00fcckbehaltung nur berechtigt, soweit seine Gegenanspr\u00fcche <strong>unbestritten oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt<\/strong> sind. Starcopter beh\u00e4lt sich vor, Lieferungen oder die Herausgabe von Mietgegenst\u00e4nden bis zur vollst\u00e4ndigen Zahlung f\u00e4lliger Betr\u00e4ge zur\u00fcckzuhalten.<\/p><p><strong>4. Haftungsbeschr\u00e4nkung von Starcopter<br \/><\/strong>Starcopter haftet dem Kunden gegen\u00fcber <strong>nur in beschr\u00e4nktem Umfang<\/strong> f\u00fcr Sch\u00e4den. In F\u00e4llen von <strong>Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit<\/strong> sowie bei <strong>Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit<\/strong> haftet der Kunde unbegrenzt. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haftet Starcopter nur bei Verletzung <strong>wesentlicher Vertragspflichten<\/strong> (Kardinalpflichten) und dies begrenzt auf den <strong>vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden<\/strong>. Eine dar\u00fcber hinausgehende Haftung auf Schadensersatz \u2013 insbesondere f\u00fcr <strong>mittelbare Sch\u00e4den, Folgesch\u00e4den oder entgangenen Gewinn<\/strong> \u2013 ist ausgeschlossen, au\u00dfer in den genannten F\u00e4llen von Vorsatz oder grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Gesetzlich zwingende Haftung (z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz) bleibt unber\u00fchrt. Diese Haftungsbeschr\u00e4nkung gilt in gleichem Umfang f\u00fcr Erf\u00fcllungsgehilfen und gesetzliche Vertreter von Starcopter.<\/p><p><strong>Besondere Bestimmungen f\u00fcr Verkaufsgesch\u00e4fte<\/strong><\/p><p><strong>1. Lieferung und Gefahren\u00fcbergang\u00a0<br \/><\/strong>Die Lieferung von Drohnen, Zubeh\u00f6r und sonstigen Waren erfolgt \u2013 sofern nichts Abweichendes vereinbart ist \u2013 <strong>ab Lager\/Betriebssitz von Starcopter<\/strong>. Der <strong>Versand erfolgt auf Gefahr und Kosten<\/strong> des Kunden. Starcopter erf\u00fcllt seine Lieferpflicht mit der \u00dcbergabe der Ware an ein geeignetes Transportunternehmen; zu diesem Zeitpunkt geht die <strong>Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs oder der zuf\u00e4lligen Verschlechterung<\/strong> der Ware auf den Kunden \u00fcber (bei Versendung an Unternehmer gem. \u00a7\u202f447 BGB). Liefertermine sind, soweit nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich zugesagt, unverbindlich. Teillieferungen sind zul\u00e4ssig, soweit dem Kunden zumutbar.<\/p><p><strong>2. Eigentumsvorbehalt<br \/><\/strong>Gelieferte Waren bleiben bis zur vollst\u00e4ndigen <strong>Bezahlung aller Forderungen<\/strong> aus dem jeweiligen Vertrag (bei laufender Gesch\u00e4ftsbeziehung bis zur Begleichung aller offenen Forderungen aus dieser) <strong>Eigentum von Starcopter<\/strong>. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und \u2013 falls vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben \u2013 angemessen zu versichern. Eine <strong>Verpf\u00e4ndung, Sicherheits\u00fcbereignung, Weiterver\u00e4u\u00dferung oder \u00dcberlassung<\/strong> der Vorbehaltsware an Dritte ist dem Kunden <strong>weder im Ganzen noch in Teilen gestattet<\/strong>, es sei denn, Starcopter erteilt vorher eine schriftliche Zustimmung. Pf\u00e4ndungen oder sonstige Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde Starcopter unverz\u00fcglich in Textform anzuzeigen und den Dritten auf das Eigentum von Starcopter hinzuweisen. Etwaige dem Kunden aus einer unzul\u00e4ssigen Weiterver\u00e4u\u00dferung oder aus Besch\u00e4digung\/Zerst\u00f6rung der Vorbehaltsware entstehende Anspr\u00fcche gegen Dritte werden hiermit zur Sicherheit an Starcopter abgetreten; Starcopter nimmt diese Abtretung an.<\/p><p><strong>3. Gew\u00e4hrleistung (M\u00e4ngelhaftung)<br \/><\/strong> F\u00fcr die <strong>Sachm\u00e4ngelhaftung<\/strong> (Gew\u00e4hrleistung) gelten die gesetzlichen Bestimmungen, soweit nachfolgend nichts Abweichendes geregelt ist. Starcopter gew\u00e4hrleistet, dass die verkauften Produkte zum Zeitpunkt des <strong>Gefahr\u00fcbergangs frei von Fabrikations- und Materialm\u00e4ngeln<\/strong> sind. Die <strong>Gew\u00e4hrleistungsfrist betr\u00e4gt 24 Monate ab Lieferung<\/strong> der Ware. Kunden, die Kaufleute im Sinne des HGB sind, trifft die gesetzliche <strong>Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht gem\u00e4\u00df \u00a7<\/strong><strong>\u202f377 HGB<\/strong>: sie haben die Ware unverz\u00fcglich nach Erhalt auf M\u00e4ngel und Beschaffenheit zu pr\u00fcfen und erkennbare M\u00e4ngel Starcopter unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens innerhalb von 7 Tagen, schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt eine rechtzeitige M\u00e4ngelanzeige, gilt die Ware insoweit als vom Kunden <strong>genehmigt<\/strong>. Verdeckte (nicht offensichtliche) M\u00e4ngel sind \u2013 sofern der Kunde Kaufmann ist \u2013 unverz\u00fcglich nach Entdeckung anzuzeigen.<\/p><p>Bei berechtigten M\u00e4ngelr\u00fcgen ist Starcopter nach eigener Wahl berechtigt und verpflichtet, den Mangel <strong>durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung<\/strong> zu beheben (Nacherf\u00fcllung). Schl\u00e4gt die Nacherf\u00fcllung im Falle eines erheblichen Mangels zweimal fehl oder wird sie nicht innerhalb einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist erbracht, kann der Kunde \u2013 unbeschadet etwaiger Schadensersatzanspr\u00fcche gem\u00e4\u00df Haftungsbeschr\u00e4nkung \u2013 vom Kaufvertrag <strong>zur\u00fccktreten<\/strong> oder den <strong>Kaufpreis mindern<\/strong>. Anspr\u00fcche auf Schadensersatz bestehen nur nach Ma\u00dfgabe der in diesen AGB vereinbarten Haftungsbeschr\u00e4nkung (siehe Allgemeine Bestimmungen).<\/p><p><strong>Von der Gew\u00e4hrleistung ausgenommen<\/strong> sind M\u00e4ngel oder Sch\u00e4den, die auf <strong>unsachgem\u00e4\u00dfen Gebrauch<\/strong>, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitungen, <strong>zweckfremde Nutzung<\/strong> oder vom Kunden veranlasste Eingriffe\/Ver\u00e4nderungen an der Ware zur\u00fcckzuf\u00fchren sind. <strong>Jegliche Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche entfallen bei Zweckentfremdung<\/strong> des Produkts; Gleiches gilt f\u00fcr Sch\u00e4den jedweder Art, die infolge einer <strong>nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Verwendung<\/strong> oder durch <strong>eigenm\u00e4chtige Modifikationen<\/strong> seitens des Kunden entstehen. In solchen F\u00e4llen haftet Starcopter nicht f\u00fcr daraus resultierende Sch\u00e4den. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass <strong>Reparaturen oder Eingriffe<\/strong> in das Produkt nur von Starcopter oder von Starcopter autorisierten Fachbetrieben vorgenommen werden d\u00fcrfen; andernfalls k\u00f6nnen Gew\u00e4hrleistungsanspr\u00fcche und etwaige weitergehende Haftungsanspr\u00fcche des Kunden ausgeschlossen sein. Der Kunde hat stets nachzuweisen, dass ein geltend gemachter Mangel bereits zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe vorhanden war (gesetzliche Beweislastverteilung).<\/p><p>Eine etwaige <strong>Garantie<\/strong> im Sinne von \u00a7\u202f443 BGB (Herstellergarantie) bleibt von vorstehenden Regelungen unber\u00fchrt, besteht jedoch nur, sofern sie von Starcopter ausdr\u00fccklich und schriftlich zugesichert wurde. In Garantief\u00e4llen gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers vorrangig.<\/p><p><strong>Besondere Bestimmungen f\u00fcr Mietgesch\u00e4fte<\/strong><\/p><p><strong>1. Mietgegenstand, \u00dcbergabe und Gefahren\u00fcbergang<br \/><\/strong> Gegenstand des Mietvertrages ist die im individuellen Mietvertrag bezeichnete <strong>Drohne inklusive zugeh\u00f6rigem Zubeh\u00f6r<\/strong> (z.B. Akkus, Ladeger\u00e4te, Transportkoffer, Sensor-Payloads etc.) \u2013 nachfolgend <strong>Mietsache<\/strong> genannt. Starcopter bleibt <strong>Eigent\u00fcmer der Mietsache<\/strong> zu jeder Zeit; ein Rechts- oder Eigentums\u00fcbergang auf den Mieter findet nicht statt. Die \u00dcbergabe der Mietsache erfolgt zu dem im Vertrag vereinbarten Mietbeginn. Starcopter \u00fcbergibt dem Mieter eine <strong>funktionsf\u00e4hige, gewartete und gepr\u00fcfte Drohne<\/strong> samt Zubeh\u00f6r. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache bei <strong>\u00dcbergabe unverz\u00fcglich auf erkennbare M\u00e4ngel oder Fehlbest\u00e4nde zu untersuchen und solche M\u00e4ngel sofort gegen\u00fcber Starcopter in Textform (z.B. per E-Mail) anzuzeigen<\/strong>. Unterl\u00e4sst der Mieter die sofortige M\u00e4ngelr\u00fcge, so gilt die Mietsache insoweit als in <strong>einwandfreiem, vertragsgem\u00e4\u00dfem Zustand \u00fcbernommen<\/strong>.<\/p><p>Sofern die <strong>Versendung<\/strong> der Mietsache an den Mieter vereinbart ist, erfolgt diese ab dem Lager\/Standort von Starcopter auf Kosten des Mieters. In diesem Fall geht die <strong>Gefahr<\/strong> des Verlusts oder der Besch\u00e4digung der Mietsache beim Transport auf den Mieter \u00fcber, sobald Starcopter die Mietsache dem Transportunternehmen \u00fcbergeben hat. Bei pers\u00f6nlicher <strong>Abholung<\/strong> der Mietsache durch den Mieter beginnt die Verantwortungs- und Haftungszeit mit der \u00dcbernahme der Drohne durch den Mieter vor Ort. In jedem Falle endet die Gefahrtragung des Mieters erst mit dem Eintreffen und der <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfen R\u00fcckgabe<\/strong> der Mietsache an Starcopter.<\/p><p><strong>2. Mietdauer und R\u00fcckgabe<br \/><\/strong> Die Mietdauer beginnt zum vereinbarten Mietbeginn (Zeitpunkt der Bereitstellung\/\u00dcbergabe der Mietsache an den Mieter) und endet zum <strong>vereinbarten Mietende<\/strong>, sofern die Mietsache ordnungsgem\u00e4\u00df zur\u00fcckgegeben wird. Die Mindestmietdauer betr\u00e4gt \u2013 falls im Vertrag nicht anders festgelegt \u2013 einen (1) Monat (30 Tage).<\/p><p>Der Mieter verpflichtet sich, die Mietsache <strong>sp\u00e4testens zum Ablauf der Mietdauer<\/strong> vollst\u00e4ndig an Starcopter zur\u00fcckzugeben, entweder durch rechtzeitige pers\u00f6nliche R\u00fcckgabe am vereinbarten Ort oder \u2013 falls vereinbart \u2013 durch rechtzeitigen Versand an Starcopter (ma\u00dfgeblich ist der rechtzeitige Versandabgang am letzten Miettag).<\/p><p><strong>Versp\u00e4tete R\u00fcckgabe:<\/strong> Wird die Mietsache nicht rechtzeitig zum Vertragsende zur\u00fcckgegeben, <strong>verl\u00e4ngert sich die Mietdauer automatisch<\/strong> bis zum Tag der tats\u00e4chlichen R\u00fcckgabe. F\u00fcr jeden angefangenen Tag \u00fcber das Mietende hinaus hat der Mieter eine Nutzungsentsch\u00e4digung in H\u00f6he der vereinbarten Tagesmiete (bzw. bei Wochen-\/Monatsmiete einen anteiligen Betrag) zu zahlen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens durch Starcopter bleibt vorbehalten, wobei eine bereits gezahlte Kaution angerechnet werden kann.<\/p><p>Bleibt eine R\u00fcckgabe <strong>vollst\u00e4ndig aus<\/strong> oder wird die Mietsache mehr als <strong>7 Kalendertage nach Mietende<\/strong> noch nicht zur\u00fcckgegeben, ist Starcopter berechtigt, den <strong>vollen Neuwert<\/strong> der Mietsache beim Mieter geltend zu machen. In diesem Fall kann Starcopter den Vorgang als <strong>Kauf<\/strong> der Mietsache zum Neuwert behandeln und dem Mieter den entsprechenden Kaufpreis in Rechnung stellen. Bereits angefallene Mietentgelte sowie etwaige zus\u00e4tzliche Kosten (z.B. f\u00fcr Ausfallzeiten oder n\u00f6tige Ersatzbeschaffung) k\u00f6nnen auf diesen Kaufpreis angerechnet werden. Eine R\u00fcckgabe gilt erst als vollst\u00e4ndig erfolgt, wenn <strong>s\u00e4mtliche Bestandteile<\/strong> der Mietsache (Drohne und mitgeliefertes Zubeh\u00f6r laut \u00dcbergabeprotokoll oder Lieferschein) wieder bei Starcopter eingegangen sind. Bis zur vollst\u00e4ndigen R\u00fcckgabe aller Teile verl\u00e4ngert sich ggf. die Mietdauer entsprechend.<\/p><p>Die R\u00fcckgabe hat im urspr\u00fcnglichen <strong>Auslieferungszustand<\/strong> zu erfolgen, gereinigt und ordnungsgem\u00e4\u00df verpackt. Eventuelle vom Mieter angebrachte Kennzeichnungen, Aufkleber o.\u00e4. d\u00fcrfen die Funktion nicht beeintr\u00e4chtigen und sind vor R\u00fcckgabe zu entfernen. <strong>Versand-R\u00fcckgabe:<\/strong> Bei R\u00fccksendung hat der Mieter f\u00fcr eine transportsichere Verpackung zu sorgen; Sch\u00e4den aufgrund <strong>mangelhafter Verpackung<\/strong> bei R\u00fccktransport gehen zu Lasten des Mieters.<\/p><p><strong>3. Kaution<br \/><\/strong>Starcopter ist berechtigt, vor \u00dcbergabe der Mietsache die Stellung einer <strong>Kaution<\/strong> vom Mieter zu verlangen. Die H\u00f6he der Kaution wird individuell festgelegt und im Mietvertrag oder der Rechnung ausgewiesen. Der Mieter muss die Kaution sp\u00e4testens bis zum Mietbeginn auf das von Starcopter benannte Konto einzahlen (oder in bar hinterlegen, falls vereinbart). Starcopter wird die Kaution <strong>nicht verzinst<\/strong> und ist nicht verpflichtet, sie getrennt von dem eigenen Verm\u00f6gen anzulegen. Nach <strong>ordnungsgem\u00e4\u00dfer R\u00fcckgabe<\/strong> der Mietsache und Pr\u00fcfung durch Starcopter wird die Kaution innerhalb angemessener Frist an den Mieter zur\u00fcckerstattet, abz\u00fcglich etwaiger zu ersetzender Sch\u00e4den, fehlender Teile oder sonstiger offener Forderungen von Starcopter aus dem Mietverh\u00e4ltnis. Die Verrechnung von Schadensersatzanspr\u00fcchen mit der Kaution bleibt vorbehalten; eine <strong>Einbehaltung der Kaution<\/strong> wegen Schadensfall entbindet den Mieter nicht von der Haftung f\u00fcr dar\u00fcberhinausgehende Sch\u00e4den.<\/p><p><strong>4. Pflichten des Mieters<br \/><\/strong> Der Mieter verpflichtet sich, die gemietete Drohne <strong>sorgf\u00e4ltig und sachgem\u00e4\u00df<\/strong> zu behandeln. Die Drohne darf <strong>ausschlie\u00dflich im Rahmen der vorgesehenen Einsatzbereiche und gem\u00e4\u00df der Bedienungsanleitung und Herstellerangaben<\/strong> genutzt werden. <strong>Unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzungen, \u00dcberlastungen oder Verwendungen zu nicht bestimmungsgem\u00e4\u00dfen Zwecken<\/strong> sind strikt untersagt. Insbesondere sind experimentelle oder <strong>au\u00dferhalb der Spezifikation liegende<\/strong> Eins\u00e4tze, die zu einer Gef\u00e4hrdung oder Besch\u00e4digung f\u00fchren k\u00f6nnen, verboten. Der Mieter hat sich mit der mitgelieferten <strong>Produktdokumentation vertraut<\/strong> zu machen und alle dort enthaltenen <strong>Hinweise und Sicherheitsbestimmungen zu befolgen<\/strong>.<\/p><p>Die Drohne darf <strong>nur von dem Mieter selbst oder einer im Mietvertrag namentlich benannten Person<\/strong> gesteuert werden, welche die erforderliche Eignung und gesetzlich vorgeschriebenen Qualifikationen besitzt.\u00a0Eine <strong>Weitergabe der Drohne an Dritte<\/strong> oder Nutzung durch andere Personen als den berechtigten Mieter ist nur mit <strong>vorheriger schriftlicher Zustimmung<\/strong> von Starcopter zul\u00e4ssig. Der Mieter darf die Mietsache weder <strong>weitervermieten<\/strong> noch Dritten zu eigenen Zwecken \u00fcberlassen. Verst\u00f6\u00dft der Mieter gegen dieses Verbot, haftet er f\u00fcr <strong>alle daraus entstehenden Sch\u00e4den oder Rechtsfolgen in vollem Umfang<\/strong>; etwaige Erkl\u00e4rungen Dritter gegen\u00fcber Starcopter entbinden den Mieter nicht von seinen Pflichten.<\/p><p>Der Mieter ist ferner verpflichtet, die Drohne vor jedem Einsatz auf <strong>offensichtliche M\u00e4ngel, korrekten Zustand und sichere Betriebsbereitschaft<\/strong> zu \u00fcberpr\u00fcfen. Festgestellte M\u00e4ngel oder Betriebsprobleme sind unverz\u00fcglich Starcopter mitzuteilen. <strong>Eigenm\u00e4chtige Reparaturen oder Ver\u00e4nderungen<\/strong> an der Mietsache sind dem Mieter untersagt. Wartungs- und Reparaturarbeiten d\u00fcrfen ausschlie\u00dflich von Starcopter oder durch Starcopter autorisierte Stellen vorgenommen werden. Unbefugte Eingriffe des Mieters oder Dritter in die Drohne oder ihre Systeme k\u00f6nnen zu einer sofortigen Vertragsbeendigung aus wichtigem Grund sowie zur vollst\u00e4ndigen Haftung des Mieters f\u00fcr daraus entstehende Sch\u00e4den f\u00fchren.<\/p><p><strong>Meldepflicht bei Sch\u00e4den und Vorf\u00e4llen:<\/strong> <strong>Jeder auftretende Defekt oder Schaden<\/strong> an der Mietsache, ebenso <strong>Verlust, Diebstahl oder Untergang<\/strong> (Totalschaden) der Drohne oder von Zubeh\u00f6rteilen, ist Starcopter <strong>vom Mieter unverz\u00fcglich schriftlich (per E-Mail) anzuzeigen<\/strong>. Im Falle eines Diebstahls oder sonstigen kriminellen Abhandenkommens der Drohne hat der Mieter unverz\u00fcglich bei der zust\u00e4ndigen Polizeibeh\u00f6rde Anzeige zu erstatten und Starcopter hier\u00fcber zu informieren. Der Mieter hat alle zumutbaren Ma\u00dfnahmen zu ergreifen, die der <strong>Aufkl\u00e4rung des Schadenfalls<\/strong> dienen (z.B. detaillierte Schilderung des Hergangs, Bereitstellung von Fotos, Kooperationspflicht gegen\u00fcber Versicherungen und Beh\u00f6rden). Auf Verlangen von Starcopter wird der Mieter <strong>Fragen zum Schadenshergang wahrheitsgem\u00e4\u00df und vollst\u00e4ndig beantworten<\/strong>.<\/p><p><strong>5. Versicherung und gesetzliche Pflichten des Mieters<br \/><\/strong> Der Mieter verpflichtet sich, alle <strong>gesetzlichen Vorgaben f\u00fcr den Betrieb von Drohnen<\/strong> einzuhalten. Insbesondere muss der Mieter sicherstellen, dass <strong>s\u00e4mtliche f\u00fcr den Betrieb erforderlichen beh\u00f6rdlichen Genehmigungen, Registrierungen und Qualifikationen<\/strong> vorliegen. <strong>Ab \u00dcbergabe der Drohne gilt der Mieter als \u201eBetreiber\u201c im Sinne der EU-Drohnenverordnung<\/strong> (Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2019\/947) und der einschl\u00e4gigen luftrechtlichen Bestimmungen, mit der Folge, dass er die <strong>volle Betreiberverantwortung<\/strong> f\u00fcr die eingesetzte Drohne \u00fcbernimmt. Der Mieter hat sich daher ggf. beim Luftfahrt-Bundesamt (LBA) als UAS-Betreiber zu <strong>registrieren<\/strong> und eine elektronische Registrierungsnummer (eID) zu f\u00fchren, falls dies gesetzlich vorgeschrieben ist. Ebenso hat er daf\u00fcr Sorge zu tragen, dass etwaige <strong>flugrechtliche Aufstiegserlaubnisse<\/strong> oder Genehmigungen f\u00fcr spezielle Eins\u00e4tze rechtzeitig eingeholt werden, sofern der geplante Einsatz der Drohne dies erfordert. Der Mieter sichert zu, dass er und\/oder die von ihm als Fernpiloten eingesetzten Personen \u00fcber alle <strong>erforderlichen Qualifikationen<\/strong> (z.B. EU-Kompetenznachweis A1\/A3 oder spezifischer Fernpiloten-Zeugnis A2) sowie das notwendige <strong>Mindestalter<\/strong> verf\u00fcgen, um die Drohne legal und sicher zu betreiben. <strong>Flugbeschr\u00e4nkungen<\/strong> (etwa hinsichtlich Maximalh\u00f6he, Sichtweite, No-Fly-Zonen etc.) sowie alle sonstigen \u00f6ffentlich-rechtlichen Regelungen (LuftVO, Durchf\u00fchrungsverordnung (EU) 2019\/947, Luftverkehrsgesetz etc.) sind vom Mieter strikt zu befolgen. Verst\u00f6\u00dfe gegen gesetzliche Vorschriften beim Betrieb der Drohne hat der Mieter zu verantworten; er stellt Starcopter insoweit von jeglicher Haftung frei.<\/p><p><strong>Versicherungspflicht:<\/strong> Der Mieter ist <strong>gesetzlich verpflichtet<\/strong>, f\u00fcr den Betrieb der Drohne eine g\u00fcltige <strong>Haftpflichtversicherung<\/strong> abzuschlie\u00dfen. Starcopter verlangt vom Mieter den Nachweis einer bestehenden <strong>Drohnen-Haftpflichtversicherung<\/strong> mit einer <strong>Deckungssumme von mindestens 3<\/strong><strong>\u202fMillionen Euro<\/strong> f\u00fcr Personensch\u00e4den und Sachsch\u00e4den. Der Mieter versichert, dass eine solche Versicherung zum Mietbeginn in Kraft ist und f\u00fcr die gesamte Mietdauer bestehen bleibt. <strong>Vor \u00dcbergabe<\/strong> der Drohne kann Starcopter einen geeigneten Versicherungsnachweis (Police oder Deckungsbest\u00e4tigung) vom Mieter verlangen. Zus\u00e4tzlich verpflichtet sich der Mieter, die <strong>Seriennummer<\/strong> der gemieteten Drohne bei seinem Versicherer zu registrieren bzw. der Versicherung den tempor\u00e4ren Einsatz der konkreten Drohne f\u00fcr die Mietdauer anzuzeigen, damit voller Versicherungsschutz besteht. Der Abschluss etwaiger <strong>Kaskoversicherungen<\/strong> (Versicherung gegen Besch\u00e4digung oder Verlust der Drohne selbst) wird dem Mieter f\u00fcr die Dauer der Miete ausdr\u00fccklich empfohlen; dies entbindet jedoch nicht von seiner Haftung gem\u00e4\u00df nachfolgender Ziffer 6.<\/p><p><strong>Datenschutz und Auflagen bei Nutzung:<\/strong> Der Mieter tr\u00e4gt die Verantwortung daf\u00fcr, dass beim Einsatz der Drohne keine <strong>Rechte Dritter<\/strong> (insbesondere Pers\u00f6nlichkeitsrechte, Datenschutzrechte) verletzt werden. Insbesondere ist der Mieter daf\u00fcr verantwortlich, dass etwaige <strong>Bild- oder Videoaufnahmen<\/strong> nur im Rahmen der datenschutzrechtlichen Zul\u00e4ssigkeit erfolgen und erforderliche Einwilligungen eingeholt werden. Starcopter weist darauf hin, dass sie als Vermieter <strong>nicht als Verantwortlicher oder Auftragsverarbeiter<\/strong> f\u00fcr durch den Mieter erhobene Daten agiert; der Mieter \u00fcbernimmt insoweit die volle datenschutzrechtliche Verantwortlichkeit f\u00fcr die von ihm mit der Drohne durchgef\u00fchrten Handlungen. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen Datenschutzauflagen oder Pers\u00f6nlichkeitsrechte stellt der Mieter Starcopter von allen daraus resultierenden Anspr\u00fcchen Dritter frei.<\/p><p><strong>6. Haftung des Mieters, Sch\u00e4den und Verluste<br \/><\/strong> <strong>W\u00e4hrend der Mietdauer haftet der Mieter f\u00fcr jede Besch\u00e4digung, den Verlust oder Untergang der Mietsache<\/strong>, es sei denn, er weist nach, dass ihn <strong>kein Verschulden<\/strong> daran trifft. Die Obhutspflicht f\u00fcr die Drohne und das Zubeh\u00f6r liegt ab \u00dcbergabe bis zur R\u00fcckgabe vollst\u00e4ndig beim Mieter. Der Mieter haftet auch f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch seine Mitarbeiter, Erf\u00fcllungsgehilfen oder sonstige Dritte verursacht werden, denen er die Mietsache \u2013 im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen \u2013 \u00fcberlassen hat. Tritt ein Schadenfall ein, wird zun\u00e4chst eine geleistete Kaution zur Begleichung des Schadens herangezogen; reicht diese nicht aus, hat der Mieter den dar\u00fcber hinausgehenden <strong>Schaden vollumf\u00e4nglich zu tragen<\/strong>.<\/p><p>Die <strong>Haftung des Mieters umfasst insbesondere<\/strong> s\u00e4mtliche <strong>Sachsch\u00e4den<\/strong> an der Drohne und dem Zubeh\u00f6r, die w\u00e4hrend der Mietzeit durch <strong>unsachgem\u00e4\u00dfe Nutzung, Fehlbedienung oder Missachtung gesetzlicher Vorschriften<\/strong> entstehen. Ebenso haftet der Mieter f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch das Verschulden Dritter w\u00e4hrend der Nutzung entstehen, soweit diese nicht von Starcopter zu vertreten sind. <strong>Besch\u00e4digt<\/strong> der Mieter die Drohne oder gibt er sie in einem verschlechterten Zustand zur\u00fcck, so hat er die <strong>Reparaturkosten<\/strong> zu tragen. Ist eine Reparatur technisch nicht m\u00f6glich oder wirtschaftlich unzumutbar (z.B. bei Totalschaden oder Verlust der Drohne), so hat der Mieter den <strong>Neuwert der Mietsache<\/strong> zu ersetzen. Gleiches gilt, wenn die Drohne abhandenkommt (z.B. durch Diebstahl oder vollst\u00e4ndigen Verlust w\u00e4hrend des Betriebs) \u2013 in diesem Fall schuldet der Mieter Schadenersatz in H\u00f6he des vollen Wiederbeschaffungswertes der Drohne.<\/p><p>F\u00fcr <strong>abhandengekommenes oder irreparabel besch\u00e4digtes Zubeh\u00f6r<\/strong> (z.B. einzelne Akkus, Teile der Ausr\u00fcstung oder Nutzlasten) haftet der Mieter in H\u00f6he des jeweiligen <strong>Neubeschaffungspreises<\/strong>. Werden bei R\u00fcckgabe <strong>Verschmutzungen<\/strong> festgestellt, die \u00fcber den vertragsgem\u00e4\u00dfen Gebrauch hinausgehen, oder fehlen Teile\/Komponenten, ist Starcopter berechtigt, dem Mieter die Kosten der Reinigung bzw. der Ersatzbeschaffung in Rechnung zu stellen.<\/p><p>Sollten Beh\u00f6rden im Zusammenhang mit einem Verhalten des Mieters die Drohne <strong>beschlagnahmen oder einbehalten<\/strong>, l\u00e4uft die Mietzeit w\u00e4hrend dieser Dauer weiter; der Mieter haftet Starcopter gegen\u00fcber bis zur Wiedererlangung der Drohne bzw. \u2013 falls diese nicht mehr herausgegeben wird \u2013 bis zum Ersatz des Neuwertes f\u00fcr den vollst\u00e4ndigen Verlust. Weitergehende Schadensersatzanspr\u00fcche von Starcopter (etwa f\u00fcr Mietausfall bei nachfolgenden Vermietungen) bleiben in den genannten F\u00e4llen vorbehalten.<\/p><p><strong>Freistellung:<\/strong> Der Mieter stellt Starcopter von <strong>s\u00e4mtlichen Anspr\u00fcchen Dritter<\/strong> frei, die gegen Starcopter im Zusammenhang mit der <strong>\u00dcberlassung oder dem Betrieb der Drohne<\/strong> w\u00e4hrend der Mietdauer geltend gemacht werden, <strong>sofern diese auf ein Handeln oder Unterlassen des Mieters oder der ihm zurechenbaren Personen zur\u00fcckzuf\u00fchren sind<\/strong>. Dies umfasst insbesondere: zivilrechtliche Forderungen Dritter (z.B. Schadensersatz wegen Personen- oder Sachsch\u00e4den), \u00f6ffentlich-rechtliche Forderungen und Sanktionen (Bu\u00dfgelder, Geb\u00fchren, beh\u00f6rdliche Auflagen) sowie straf- oder ordnungsrechtliche Konsequenzen einschlie\u00dflich Verfahrenskosten. Entstehen Starcopter infolge eines solchen Ereignisses Kosten (z.B. Rechtsverteidigungskosten), sind diese ebenfalls vom Mieter zu tragen. Die Freistellungsverpflichtung entf\u00e4llt nur, soweit Starcopter ein eigenes Verschulden an dem entstandenen Schaden trifft.<\/p><p><strong>Schlussbestimmungen<\/strong><\/p><p><strong>1. Anwendbares Recht<br \/><\/strong>Es gilt f\u00fcr s\u00e4mtliche Vertr\u00e4ge und Rechtsbeziehungen zwischen Starcopter und dem Kunden das Recht der <strong>Bundesrepublik Deutschland<\/strong> unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Lieferungen ins Ausland bleiben zwingende verbrauchersch\u00fctzende Vorschriften des jeweiligen Aufenthaltslandes unber\u00fchrt, soweit diese auf den vorliegenden Vertrag anwendbar sind.<\/p><p><strong>2. Gerichtsstand und Erf\u00fcllungsort<br \/><\/strong> Erf\u00fcllungsort f\u00fcr Lieferungen, Leistungen und Zahlungen ist der Unternehmenssitz von Starcopter in Braunschweig, Deutschland. Ist der Kunde <strong>Kaufmann<\/strong> im Sinne des HGB, eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so wird \u2013 <strong>f\u00fcr alle Streitigkeiten<\/strong> aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag \u2013 Braunschweig als <strong>ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand<\/strong> vereinbart. Starcopter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.<\/p><\/div><div><p><strong>3. Datenschutz &amp; Datenverarbeitung<br \/><\/strong> Starcopter behandelt <strong>personenbezogene Daten<\/strong> des Kunden stets entsprechend den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, BDSG). Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur im Rahmen der gesetzlichen Zul\u00e4ssigkeiten oder mit Einwilligung des Kunden. Sofern Starcopter dem Kunden optionale <strong>digitale Dienste<\/strong> anbietet (etwa Telemetrie- und Flugdatenmanagement via <em>Auterion Suite<\/em>), erfolgt die Nutzung dieser Dienste auf freiwilliger Basis. Dabei anfallende Daten werden <strong>ausschlie\u00dflich gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der DSGVO verarbeitet<\/strong>; erg\u00e4nzende Informationen enth\u00e4lt die Datenschutzerkl\u00e4rung von Starcopter. Starcopter weist darauf hin, dass bei der Verwendung der Drohne durch den Kunden gegebenenfalls <strong>personenbezogene Daten Dritter<\/strong> (z.B. durch Videoaufnahmen) verarbeitet werden k\u00f6nnen; hierf\u00fcr ist allein der Kunde als Verantwortlicher zust\u00e4ndig.<\/p><p><strong>4. Salvatorische Klausel<br \/><\/strong>Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise <strong>unwirksam oder nicht durchsetzbar<\/strong> sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen davon unber\u00fchrt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Gleiches gilt f\u00fcr den Fall, dass diese AGB eine <strong>Regelungsl\u00fccke<\/strong> enthalten sollten. Die Parteien verpflichten sich in einem solchen Fall, eine wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der entfallenen Klausel am n\u00e4chsten kommt.<\/p><p><strong>5. Schriftform und Nebenabreden<br \/><\/strong> M\u00fcndliche Nebenabreden bestehen nicht. <strong>\u00c4nderungen oder Erg\u00e4nzungen<\/strong> des Vertrages oder dieser AGB bed\u00fcrfen zu ihrer Wirksamkeit der <strong>Schriftform<\/strong>, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist. Dies gilt auch f\u00fcr eine \u00c4nderung dieser Schriftformklausel selbst.<\/p><\/div><div>\u00a0<\/div>\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine\u202fGesch\u00e4ftsbedingungen Allgemeine Bestimmungen 1. 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